ZUR WEITERLEITUNG AN DIE
LEITERIN DER KSK,
FRAU SABINE
SCHLÜTER PERSÖNLICH
Sehr
geehrte Frau Schlüter,
obwohl ich seit Jahrzehnten hauptberuflich künstlerisch (als
Filmkomponist, Multimedia Redakteur, künstlerischer Tonmeister und
Sound-Designer, Gestalter von u.a. CD-Covers und Webseiten,
Sprecher usw.) tätig bin, will die KSK mich nach einer Phase
häuslicher Krankenpflege mit meinem Wiedereinstig in die Selbstständigkeit
trotz (zunächst geringer aber) ausreichender Einkünfte nicht wieder
aufnehmen. Ich bin darüber maßlos verärgert und habe mich an Ihre
Aufsichtsbehörde und Herrn Minister Scholz gewandt. Die KSK beruft
sich dabei auf Leitlinien, die so aus dem Gesetz nicht zu entnehmen und
auch für mich als vollberuflich erwerbstätiger Künstler in keiner
Weise nachvollziehbar sind. Ich war über Jahrzehnte hinweg im
Sinne des KSVG vollberuflich freischaffender Künster, bin es und
werde es auch voraussichtlich immer sein. Die KSK hat mir mit Einsprüchen,
der Beschaffung von Unterlagen etc. etwa bereits unendlich viel
Arbeitszeit geraubt, und deren Vorgehen gegenüber sozial
schwachen Künstlern und die dahinter stehende Denkweise ist für
mich und meine Künstlerkollegen inzwischen wirklich nicht mehr
nachvollziehbar. Ich gehe davon aus, daß sich hier einige
Mißverständnisse, Unerfahrenheit und meine trotz hohen Aufwandes
vielleicht noch nicht optimale Dokumentation zu einem falschen
Ergebnis summiert haben und möchte Ihnen die Möglichkeit geben,
dieses Problem auf vergleichweise sanfte Weise zu lösen, -
weil mir nach vielen Gesprächen inzwischen klar geworden ist, daß ich eine
Lawine lostrete, wenn dieses Thema, von dem auch Tausende
andere vollberufliche Künstler betroffen sind, bundesöffentlich
diskutiert wird. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das hier bislang
gezeigte Vorgehen die auch von Ihnen gestützte offizielle Politik der
KSK sein sollte, die Sie im Wahljahr vor Ihrer Aufsichtsbehörde und
einem Millionenpublikum gerne fernsehöffentlich rechtfertigen und
vertreten möchten, und hoffe auf Ihre umgehende positive Rückantwort.
Aus meiner Sicht hat die KSK hier allen Anlaß, sich gebührend zu
entschuldigen.
Wenn
ich die Argumentation der KSK aufgreife, sehe ich es so, daß
jedenfalls MEINE Arbeit zu 100% künstlerisch ist, und daß ich
auch nach einem zögerlichen Wieder-Anlaufen meiner
Selbstständigkeit und selbst bei einem Abzug von 5-10% für
handwerklich-technische Anteile (die aber alle anderen künstlerischen
Tätigkeiten auch haben) immer noch knapp über der Beitragsbemessungsgrenze
von 3900 Euro liegen werde. Dies sollte der KSK ausreichen, um mich als
Mitglied aufzunehmen. Nachfolgend zunächst ein vor wenigen Tagen
erschienener Bericht aus dem Magazin "Kulturwelten" (die darin
gezeigten Graphiken stammen alle von mir) dann mein Widerspruch, in
der pdf-Anlage ergänzende Dokumente.
Mit hochachtungsvollen Grüßen:
Detlev Wulf
WIDERSPRUCH GEGEN
KSK-ABLEHNUNGSBESCHEID
WIDERSPRUCH GEGEN KSK
ABLEHNUNGSBESCHEID vom 29.09.2008 VERS. Nr.
53 230952 W 014 / Ka 23
Sehr geehrte Damen/Herren der
Künstlersozialkasse,
Ich habe meinen Widerspuch gegen Ihren o.a. Bescheid fristgerecht am 10.Oktober 2008 beim Bundesversicherungsamt als Ihrer Aufsichtsbehörde eingereicht. Sie dürften inzwischen von dort Post bekommen haben. Auf Bitte des Bundesversicherungsamtes sende ich Ihnen hiermit meinen etwas ausführlicheren Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid auf meinen Aufnahmeantrag vom September 2007 direkt zu.
Ich halte die Künstlersozialkasse prinzipiell für eine sehr gute Sache, denn die Einkommenslage der meisten (selbst hochqualifizierten) Künstler in diesem Lande ist absolut mangelhaft und ihre soziale Versorgung insbesondere im Alter unzureichend. Ich kenne Musiker mit Konzertexamen und langjähriger Praxis, die inzwischen morgens Brötchen und Zeitung austragen müssen, um ihre Lebenshaltungskosten decken zu können. Ein Konzertpianist muß seinen Konzertflügel verkaufen (was schwierig ist) und sich zwischendurch immer mal 100 Euro von seinen Freunden leihen, damit er nicht hungern muß. Ein hervorragender Gitarrist hat sich Jahre lang mit einem Taxi-Job über Wasser gehalten. Nachdem er innerhalb kurzer Zeit dreimal ausgeraubt worden ist, hat er das dran gegeben und bezieht jetzt Sozialhilfe. Ein ganz hervorragender Schlagzeuger sagt, daß auch wirklich gute Musiker heute oft in zwanzig Gruppen mitspielen müssen, damit sie im Jahr 10 Auftritte haben. Auch zahlreiche andere, etabliertere Künstler können sich wirtschaftlich nur mit großer Mühe über Wasser halten und schreiben nicht selten Verluste. Alle diese Leute werden nur wenige Hundert Euro Rente bekommen (bei mir wären es derzeit 239.- Euro) und ohne die KSK wäre es NOCH schlimmer. Leider droht der an sich gute Grundgedanke der gesundheitlichen und der Altersversorgung sozial schwacher Künstler an der Bürokratie und der der unbedingten Sparwut der KSK zu zerbrechen, welche selbst Künstlern, die ihre Leben lang kaum Anderes gemacht haben, als freiberuflich kreativ künstlerisch tätig zu sein abspricht, Künstler zu sein. Dies führt dazu, daß nicht selten genau jener Personenkreis systematisch von der
Versicherungspflicht ausgegrenzt wird, für den das KSVG und die KSK
eigentlich und überhaupt geschaffen wurde. Genau dieses ist im
vorliegenden Fall geschehen. Und darum bin ich der Auffassung daß hier das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde einschreiten und dafür sorgen sollte, daß die KSK nicht sozial schwache langjährig vollberufliche Künstler (wie auch mich) in den Konkurs und die Sozialhilfe hinein spart, indem sie ihren Ermessenspielraum zu Ungunsten der Künstler auslegt - und so das Kind mit dem Bade ausschüttet. Denn das wäre das genaue Gegenteil der Aufgabe der KSK.
Die KSK-Sachbearbeiterin, mit der ich deswegen eine sehr harte Auseinandersetzung hatte, hält es offenbar für "GERECHT", wenn ein langjährig vollberuflicher Künstler, der - nachden er sieben Jahre lang seine schwerstkranke Mutter gepflegt hat, sich nun unter großen Mühen gerade wieder vollzeitlich selbstständig macht, von der KSK unter Mißachtung ihrer Sorgfaltspflichten und des wesentlichen Sinns des KSVG "ausgespart" werden soll und in der Folge dann die Hälfte seines zu Beginn sehr geringen Einkommens für eine zwangsweise Krankenversicherung aufbringen muß. Ein solches Verhalten ist - versteckt hinter einer oberflächlich höflichen Fassade - verletzend, entwürdigend und menschenverachtend. Ich möchte darum in Zukunft bitte von einem anderen Sachbearbeiter betreut werden, der etwas mehr Lebenserfahrung besitzt oder jedenfalls die sehr schwere Situation von hauptberuflichen Künstlern in diesem Lande besser nachvollziehen kann. Ich verstehe, daß die KSK sich vor Mißbräuchen schützen möchte, aber sie darf dabei nicht die tatsächlich versicherungspflichtigen Künstler zugrunde sparen. Ich zahle derzeit etwa die Hälfte meines Einkommens an eine mir vom Staat zwangsweise verordnete Krankenkasse, obwohl ich fast keine Krankenkassenleistungen in Anspruch nehme und meine naturheilkundlichen Präparate zu allem Überfluß auch noch selbst zahlen muß. Darüber schmelzen die eigentlich für meine Altersversorgung gesparten paar Tausend Euro dahin, wie Schnee in der Sonne. Im Grunde könnte ich jetzt bereits Hartz 4-Leistungen in Anspruch nehmen. Wenn ich das aber tue, kann ich de facto meinen Beruf als Künstler nicht mehr erwerbstätig ausüben. Ich muß aber meinen Beruf erwerbstätig ausüben, weil ich vom Sozialhilfe-Satz meine Kosten nicht decken kann (das Sozialamt zahlt nicht meine Webpräsenz, nicht meine notwendige Flatrate, nicht meinen Wagen, den ich brauche, um mein Equipment zu transportieren, und auch nicht meine Anzeigen. In dieser Situation läßt die KSK mich (und viele Andere) als hauptberufliche Küstler im Regen stehen, und raubt mir zudem noch Wochen meiner Arbeitskraft und Energie mit der sinnlosen Beschaffung von Unterlagen und einem umfassenden Briefwechsel.
Nachdem ich nach meinem
Aufnahme-Antrag mit der KSK nun inzwischen seit über einem Jahr
korrespondiere, und ihr ca. 70-80 Seiten Belege, Anzeigen, Werbung,
Rechnungen, Kontoauszüge, Webseitenausdrucke etc. zugeschickt habe,
erhalte ich nun von dort einen ablehnenden Bescheid. Das ist für
mich als langjährig vollberuflich tätiger Künstler in gar
keinen Umständen akzeptabel und ich werde meinen Antrag unter (zu
erwartend) großer Anteilnahme der Medien notfalls bis zum Europäischen
Gerichtshof durchfechten. Ich hoffe jedoch auf Ihre Einsicht in
die simple Tatsache, daß ich aufgrund meiner nicht nur vorübergehend
hauptberuflich ausgeübten künstlerischen Erwerbstätigkeit, die in Zukunft
auch zunehmend wieder bzw. verstärkt darstellend, aufführend und
unterrichtend sein wird, zum Kreis der Personen gehöre, für das KSVG
ursprünglich geschaffen wurde.
Falls es mir dennoch nicht gelungen
sein sollte, dies nachvollziehbar darzustellen, so tut mir das leid - ich
habe mir alle Mühe gegeben - könnte ich dies ggf. durch einen
dokumentarischen Filmbeitrag über meine künstlerische Tätigkeit seit
1981 (als Filmkomponist, Designer von Graphiken, CD-Covers und
Werbematerialien und Filme sowie Webseiten, Sprecher,
Kleindarsteller, Klavier- und Gitarrenlehrer, Sounddesigner, Filmgestalter
(u.a. für die Telekom) Geräuschtonmeister und freier Tonmeister mit
mobilen Tonaufnahmen und Aufnahmen im eigenen
Studio) ausführlich darstellen. Ich weiß zwar nicht, woher ich
die Zeit dafür nehmen soll, aber ich habe dazu alle technischen,
künstlerischen und auch publizistischen Möglichkeiten, und dies würde
sicherlich eine breite öffentliche Diskussion anregen und bei der KSK
zu mehr als nur außerordentlich peinlichen Nachfragen über die
allgemeine Praxis ihrer Antragsbearbeitung
führen.
Ich bin 1952 geboren und seit 1981 ununterbrochen als freischaffender Komponist, (sowie inzwischen zusätzlich auch als Tonmeister, Webdesigner, CD-Cover-Designer, Multimedia-Redakteur usw.) bei den Finanzämtern Düsseldorf-Mettmann und (1984-1999) Berlin geführt. Mit Ausnahme einer Leiharbeits-Tätigkeit als Multimedia-Redakteur 1997 bis 1999 sowie kurzen Gelegenheits-Jobs (wie Weihnachts-Propaganda für Keyboards) war ich stets selbstständig, freischaffend, nicht weisungsgebunden (und auch nicht an Ort und Arbeitszeit gebunden) tätig.
Ich habe im eigenen Studio zahlreiche
Auftragskompositionen für Film, Funk, Fernsehen, Theater, Puppentheater,
Werbespots, CD-ROMS, Industriefilme etc. produziert, war (in etwa 40
Filmen) als Statist/Kleindarsteller (unter z.T. prominenten
Regisseuren) und Sprecher (für Werbe-, Industrie-, Städte- und
Reisefilme) sowie als Geräuschtonmeister in der Filmsynchronisation
überwiegend US-Amerikanischer Filme tätig (bei zahlreichen Folgen von
Serien wie M.A.S.H., Denver Clan, Madam´s Place, Lassie, Unsere
kleine Farm usw.).
Ich habe als Filmkomponist --- mit hochkompetenten Regisseuren wie --- gearbeitet (bekannt durch Serien wie ---, --- oder dem Kinderfilmer --- (für die Serie ---). Ich habe mehrere Puppenspielmusiken für --- und --- gemacht (beide in Puppenspielerkreisen hoch verehrt und geschätzt). (Anmerkung: Die Namen wurden bei der veröffentlichten Form dieses Textes in Respektierung des Persönlichkeitsrechtes entfernt). Ich habe Musik-Reproduktionen z.B. für die Synchronfassung des Filmklassikers --- gemacht. Und ich bin natürlich Mitglied der GEMA und des deutschen Komponisten Verbandes.
Seit 1997 bin ich zusätzlich als
ausgebildeter Multimedia-Redakteur tätig und habe u.a. diverse Webseiten
und etwa 50-60 DC-Covers und Booklets mit bis zu 48 Seiten graphisch
gestaltet, dazu mein gesamtes Werbematerial sowie zahlreiche
Webseiten und kleine Flash-Animationen. Ich habe zudem
kleine Film-Features gefilmt und geschnitten und diese mit selbst
gestalteten Photoshop-Graphiken versehen.
Ich übe täglich mindestens 2 Stunden an meinem Flügel (Werke aus der Klassischen Klavierlietratur sowie Jazz-Standards und eigene Improvisationen). Solokonzerte mit freier Improvisation sind beabsichtigt. Ich werde demnachst einige Klavieraufnahmen auf meiner Webseite publizieren.
In jüngerer Zeit habe ich bei etwa 50 Live-Konzerten Tonaufnahmen für Jazz-Größen wie ---, ---, ---, --- und --- sowie bekannte Klassik-Interpreten (---, ---, ---, ---, ---, --- gemacht und auch die CD-Covers dazu gestaltet. Anmerkung: Die Namen wurden bei der veröffentlichen Form dieses Textes in Respektierung des Persönlichkeitsrechtes entfernt). Auch in meinem eigenen kleinen Studio und an meinem eigenen Flügel oder auch in dafür speziell angemieteten Räumen habe ich verschiedene Künstler (z.B. am Piano, Cello oder auch ein mit Preisen überhäuftes klassisches Gitarrenduo) sowie eigene Kompositionen und Sound-Designs für Theater-Produktionen und Performances aufgenommen. Ich war dabei nicht weisungsgebunden, sondern meist federführend, zumindest künstlerisch beratend tätig. In den weitaus meisten Fällen sind die Musiker meinem Rat auch gefolgt und gut damit gefahren.
Beispiel: Kürzlich habe ich hier eine
Pianistin aufgenommen, es gab an einigen Passagen
spieltechnische Probleme. Weil die Dame an sich sehr lernfähig ist, habe
ich ihr geraten, daß ich eine halbe Stunde Pause machen und sie die Stelle
in der Zeit in aller Ruhe ein Wenig üben sollte, und daß es danach
sehr glatt laufen würde. Wir haben das dann genau so gemacht und nach
einer halben Stunde lief das sehr gut. Wenn wir es anderes gemacht
hätten, hätten wir mindestens 2-3 mal so lange gebraucht. An einer anderen
Stelle konnte ich aufgrund meiner eigenen pianistischen Erfahrung
einschätzen, daß das Problem nicht innerhalb kurzer Zeit zu lösen ist. Wir
haben also alles Andere aufgenommen, und meinem Rat folgend diese Passage
ausgespart und nach einigen weiteren Übe-Tagen problemlos aufgezeichnet.
An vielen anderen Stellen haben wir mehrere fehlerfreie Versionen
gehabt, und es ging darum zu entscheiden, welche künstlerisch bzw.
von Ausdruck und Emotionsgehalt her die beste Version ist. Auch hier ist
es in aller Regel so, daß die Musikerkollegen, mit denen ich
zusammenarbeite meinem erfahreren Rat folgen und damit hinterher auch
glücklich sind. Gleiches gilt im Bereich Sounddesign für z.B.
Theaterproduktionen oder Performances. Hier kann ich aufgrund meiner
eigenen Produktionen auch Künstler erfolgreich beraten, was geht und was
nicht, wann z.B: die Sprache hinter der Musik verschwindet oder umgekehrt.
Da geht es manchmal um ganz geringe Unterschiede, die sehr große
Auswirkungen haben. Das kann nur jemand tun, der sehr viel eigenen
künstlerische Berufs-Erfahrung hat und im künstlerischen (und
hoffentlich auch bilogischen) Sinne sehr gut
hören kann.
Gestern habe ich hier in Zusammenarbeit mit dem Pianisten eine Klavieraufnahme von Mussorgskys "Bilder einer Ausstellung" geschnitten. dazu stand mir eine Aufzeichnung des Konzerts und der Generalprobe sowie einige zusätzliche Passagen zur Verfügung. Das Werk ist knapp 30 Minuten lang und wir hatten insgesamt 85 größtenteils sehr diffizile Crossfade-Schnitte, denn nur wenige waren an den eigentlichen Musik-Abschnitten. (Die vergleichsweise einfache Einteilung in auf der CD anspielbare Tracks machen wir erst bei der fertig geschnittenen und gerenderten Aufnahme). Die meisten Schnitte waren inmitten schneller Läufe. Hier ging meist um wenige Millisekunden oder nur geringe Pegelunterschiede und mikroskopisch kurze Kreuz-Blenden. 90% der Dinge, in die wir hier sehr viel Zeit gesteckt haben, würde der Normalverbraucher überhaupt nicht hören. Aber WIR hören es und andere Künstler und Profis hören das auch, und würdigen das hohe Niveau unserer Arbeit. Das ist der wesentliche Unterschied zwischen einer rein technischen und einer künstlerischen Tätigkeit. Allein schon das Auffinden der exakten Parallel-Passage in der anderen Aufnahme erfordert sehr gute Noten-Kenntnisse, sonst ist das überhaupt nicht zu bewerkstelligen. Jemand der lediglich handwerklich-technische Fähigkeiten hat, würden diese Stellen mit Sicherheit überhaupt nicht finden. Und wenn er sie finden würde, könnte er die Schnitte nicht machen. Und wenn er sie machen könnte, würde er nicht hören, ob die tatsächlich wirklich in Ordnung sind. Wir aber. DARUM heißt das Kunst. Wir (in diesem Fall der Pianist und ich) machen hier keine Sprachaufnahmen, wo es darum geht, zwei Sätze auseinanderzuschneiden. Das kann ich Ihnen in 10 Minuten beibringen. Für das, was ich hier mache, brauchen sie viele Jahre musikalisch-künstlerischer Erfahrung. Das ist der Unterschied zwischen einer handwerklich-technischen und einer künstlerischen Tätigkeit. Ich gehe davon aus, daß auch Richter diesen Unterschied begreifen. Die ganz breite Öffentlichkeit jedenfalls würde das verstehen, und darum bin ich optimistisch, daß es mir hier gelingt, dies auch der KSK hinreichend deutlich zu machen.
Das als rein
handwerklich-technisch-gewerbliche Tätigkeit hinstellen zu wollen, wäre
absolut verfehlt. Die rein technische Tätigkeit macht nur einen geringen
Teil des Zeitaufwandes aus und auch den würde ich als künstlerische
Tätigkeit ansetzen - denn wenn die Aufnahmen nicht vorliegen, kann man sie
auch nicht kreativ künstlerisch bearbeiten. Ich verstehe meine Tätigkeit
zu 100% als künstlerisch - ich war immer ein Künstler, ich bin ein
Künstler, und ich werde wohl auch immer einer
bleiben. (Umgekehrt ziehen Sie einem Maler ja auch nicht die
Zeit ab, die er braucht, um seine Pinsel zu reinigen. Das Eine ist
Voraussetzung für das Andere). Mag ja sein, daß es Gerichtsurteile gibt,
wo einem Kabelträger oder jemandem, der nach Vorgaben eines Regisseurs
technische Arbeiten macht, bei einem Privatsender der Künstler-Status
verwehrt wurde - HIER jedenfalls handelt es sich um eine sehr
hochqualifizierte künstlerische Tätigkeit, und
darum können hier auch keine Pauschalurteile zu
meine Ungunsten getroffen werden, schon gar nicht durch
Sachbearbeiter, die dazu weder handwerklich noch künstlerisch qualifiziert
sind. Das ist ja so auch gar nicht vorgesehen - und wenn
der KSK diese Erklärung nicht ausreicht, dann kann Ihnen hier gerne
abendfüllend an Beispielen sehr augenfällig vorführen, was ich hier
überhaupt mache - aber man muß doch schließlich bitte keine Doktorarbeit
machen, aus Dingen, die für jeden lebenserfahrenen Menschen und eine
breite Öffentlichkeit offensichtlich sind.
Ich habe mich seit 1981 stets nur
als Freischaffender Künstler verstanden und bin auch stets von allen
Außenstehenden als solcher betrachtet und anerkannt worden. Selbst
während meiner festen Telekom-Tätigkeit als Multimedia-Redakteur zur
Auffüllung meiner trotz allem schwachen Kasse und während der häuslichen
Krankenpflege meiner Mutter habe ich diesen Status als Freischaffender
Künstler niemals aufgegeben und seit 1981 ununterbrochen entsprechende
Steuerklärungen abgegeben. Mir - und auch meinen ebenfalls
künstlerisch tätigen Freunden - ist nie in den Sinn gekommen, daß ich
etwas anderes wäre, als ein Freischaffender Künstler.
Es ist mir darum völlig
unverständlich, daß einzig die KSK einfach nicht wahrhaben will, daß ich
im Sinne des KSVG
meine künstlerische oder publizistische
Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausübe und
Musik, und darstellende Kunst schaffe und ausübe (übrigens auch Jahre lang Klavier und Gitarre gelehrt habe und das wahrscheinlich auch wieder tun werde - und voraussichtlich werde ich im Laufe der nächsten Jahre auch Konzerte geben) und ferner "in anderer Weise" publizistisch tätig bin. Ich habe keine Angestellten und meine Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit liegt über der Beitragsbemessungsgrenze.
Ich gehöre also ganz eindeutig zu dem Personenkreis, den das KSVG als versicherungspflichtig ansieht. Ich weiß also nicht wo das Problem liegt. Sollte ich meine Tätigkeit so schlecht beschrieben haben??!
Ich hatte eigentlich erwartet, daß die
KSK ihre Mitarbeiter so gründlich schult, daß die in der Lage sind, den
Unterschied zwischen Leuten zu erkennen, die schon fast ihr ganzes Leben
lang hauptberuflich künstlerisch tätig sind, und solchen, die vorgeben
Künstler zu sein, um sich kostengünstig zu versichern. Offenbar ist den
Mitarbeitern der KSK nicht bekannt, wie schwer es ist, heute auch bei
hoher Qualifikation ist, als vollberuflich freischaffender Künstler zu
überleben. Schon fast hämisch war der Kommentar, daß ich ja als Komponist
ja wohl nicht genug verdiene und meine Tomeister-Tätigkeit sei nun einmal
gewerblich/handwerklich, man wolle mich daher nicht versichern. Dies
ist für einen Sachkenner absolut nicht nachvollziehbar, wird
als Willkür, Diskriminierung und entwürdigend empfunden
und weckt massivste Zweifel daran, ob unsere Staat wirklich noch ein
Rechtsstaat ist.
Künstler wie Rembrandt, van Goch,
Schubert, Bartok, Chopin und viele Andere sind bettelarm gestorben. Die
hätte die KSK gar nicht aufgenommen oder wegen mangelnder Einnahmen
irgendwann hinausgeworfen. (Weniger berühmte Leute - um die es hier
im wesentlichen geht - gibt es in großer Fülle. Ergebnis einer
kurz-Recherche: (Google) Suchbegriff: "Künstler starb arm" 173.000
Fundstellen, "Künstler verstarb arm" 44.000 "mittelloser
Künstler" 20.000, "Künstler starb in Armut" 84.000 Fundstellen. Solche
Fälle zu vermeiden, ist aber eben gerade das Ziel des KSVG. Ich verstehe,
daß es hier auch Mißbräuche gibt und daß die KSK darum Aufnahme-Anträge
gründlich prüft. Aber in Fällen wie meinem muß sich die KSK -
hoffentlich auch von ihrer Aufsichtsbehörde - sehr ernsthaft
fragen lassen, ob sie da nicht häufig übers Ziel hinausschießt oder die
Bewerber mit absolut unwürdigen Rechenspielen schikaniert und als
Bettler behandelt. Dies ist nicht mein Stand! Ich bin ein nützliches Glied
dieser Gesellschaft, und ich erwarte und verlange auch so behandelt zu
werden!!!
Ich zitiere von Ihrer
Webseite:
Forderung nach Abschaffung der Künstlersozialversicherung absurd Bundesminister Olaf Scholz ließ dazu mitteilen: "Der Vorschlag, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, ist unverantwortlich und völlig abwegig. Das wird niemals kommen. Wer Hand an die Künstlersozialversicherung legt, nimmt 160.000 Künstlern und Publizisten den sozialen Schutz - in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Er versündigt sich am kulturellen Leben in Deutschland und am Wirtschaftsstandort Deutschland. Denn die verlässliche Absicherung ist auch Voraussetzung für Kreativität im Auftrag von Industrie, Handel und Dienstleistung. Wir haben die Künstlersozialversicherung gerade erst effektiver, gerechter und zukunftsfest gemacht - auch durch bessere Kontrollen, denen sich nun nicht mehr so viele Verwerter entziehen können...
DOCH - das IST der Fall. DAS IST die Lebensrealität von Tausenden Künstlern in diesem Land. Und diese Situation verschärft sich täglich. Weil Mieten, bzw, Grundstücksabgaben, Gas, Wasser, Strom, Benzin, Nahrungsmittel und Arbeitsmittel ständig teurer werden, und weil auch Auftraggeber und Aufträge durch Sparzwänge wegbrechen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist dieser Entwicklung nicht angepaßt worden. In dieser Situation BERÄT die KSK die Künstler nicht, wie es vom KSK gefordert wird, sondern sie tut alles, um sich aus Kostengründen antragstellende Mitglieder vom Hals zu halten. Dies vergrößert die wirschaftlichen Probleme der Künstler noch weiter (denn die sollen sich dann für den doppelten Betrag zwangsversichern) obwohl hier nur vergleichweise geringe Beträge eingespart werden, während andererseits "Rettungspakete" für marode Banken für 500 Milliarden beschlossen werden die am Ende in die Taschen von Leuten fließen, welche ihre Milliarden eh nicht mehr zählen können. Und gleichzeitig sterben Künstler in diesem Land in Armut. Das kann doch nicht Ihre Auffassung von einem sozialen Rechtsstaat sein. Die KSK sucht die Sozialbetrüger an der völlig
falschen Stelle! Ich empfehle Ihren Mitarbeitern sehr dringend, sich darüber mal ein paar Gedanken zu machen. Nach meiner Auffassung muß die Beitragsbemessungsgrenze aufgrund dramatisch sinkender EInnahmen und steigender Ausgaben -der Lebensrealität der Künstler entsprechend- gesenkt, wenn nicht abgeschafft werden. Mir ist klar, daß Sie an Gesetze gebunden sind. Aber Sie müssen die doch nicht mit aller Gewalt und Willkür zu Ungunsten der betroffenen Künstler auslegen und jeder "Erbse zählen". Das ist auch vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Wie gesagt: Das KSVG fordert von der KSK; die Künstler zu BERATEN, und das doch wohl selbstverständlich IM SINNE DER KÜNSTLER (denn zu ihrer Ablehnung bedürfen sie dieser Beratung ja offensichtlich nicht). Daß dies geschieht, kann ich nicht erkennen, und viele sachkundige Fachleute auch nicht. Von einer prozentualen Aufteilung künstlerischer Tätigkeiten in gewerbliche und künstlerische Anteile steht meines Wissens im KSVG nichts drin, und ein solches Denken ist einem vollberuflichen Künstler auch völlig fremd. Ich bin Künstler und bin nachhaltig künstlerisch tätig und zwar freischaffend erwerbstätig und nicht als Gewerbebetrieb. Ich biete zwar als eine von vielen Facetten meiner künstlerischen Tätigkeit (seit neuestem male ich auch in Öl) auch künstlerische Tonaufnahmen in meinem eignen kleinen Studio an - weil ich die technischen Möglichkeiten dazu habe, das auch kann und alle meine Fähigkeiten einsetzen muß, um als Künstler berleben zu können. Ich bin aber nicht im Sinne der KSK-Argumentation mit einem regulären Tonstudiobetrieb zu vergleichen, der in der Regel täglich technische handwerkliche Leistungen erbringt. (Im übrigen habe ich mit Tonaufnahmen für ander Künstler in meinem eigenen Studio bislang keinen Pfennig verdient). Mein Tagesablauf ist vollkommen anders. Die KSK-Darstellung entspricht somit ganz einfach nicht der Realität, sondern bestenfalls einer unzutreffenden Vorstellung, welche die KSK sich von mir gemacht hat - ich bin eben schwer in eine Schublade zu packen. Die KSK hat mich in die erstbeste ihr genehme Schublade zu packen versucht, und dies würde vor dem BHG mit Sicherheit keinen Bestand haben. Also möchte ich Sie doch bitten, uns das alles zu ersparen und bei Ihren Entscheidungen - zumindest in meinem Falle - gleich etwas Realitäts- und Künstler-orientierter zu verfahren - so wie Sie das ja auf Ihrer Webseite auch darstellen.
Ich zitiere von Ihrer Webseite:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php
2. Welche Voraussetzungen muss
ich für eine "Mitgliedschaft" erfüllen?
Voraussetzung für die
Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten
selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in
erwerbsmäßigem Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt
dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und
diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o.
ä.) ausüben.
Falls Ihnen die nunmehr noch umfassender vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, um zu erkennen, daß meine auf Dauer angelegte künstlerische Tätigkeit den Schwerpunkt meiner wirtschaftlichen Existenz ausmacht, so sind Sie gerne zu einem Besuch eingeladen, auf Wunsch werde ich auf von Ihnen geforderte weitere Unterlagen nachliefern, ich wäre ihnen aber dankbar, wenn Sie mir unwürdige Haarspaltereien und Rechenspiele ersparen könnten. Wie wäre das bei einem Maler wie Rembrandt gewesen? Der mußte Farbe kaufen (falls es die nicht im Laden an der Ecke gab, vermutlich mit etwas weiterer Anreise mit der Postkutsche oder im eigenen zeitraubenden Herstellungsprozeß. Wäre das eine künstlerische Tätigkeit? Wenn man beim Malen den Pinsel reinigen muß - ist das ein künstlerischen Prozeß oder eine handwerklich-gewerbliche Tätigkeit?! Wenn der Künstler Essen oder schlafen muß - muß man die Zeiten nicht von der Zeit seiner kreativen Tätigkeit abziehen? Kann man da überhaupt noch von einer ÜBERWIEGEND künstlerischen Tätigkeit sprechen?! Ein Schaupieler sitzt bei Dreharbeiten zwischen den einzelnen zu 80-90% mehr oder weniger untätig herum - ist der überhaupt ÜPBERWIEGEND künstlerisch tätig?! Daß ein Konzertpianist Konzerte gibt, macht nur einen geringen Teil seiner Tätigkeit aus. Ist der überhaupt ÜBERWIEGEND künstlerisch tätig?! Der muß viel Klavier üben. Ist das eine künstlerische oder eine handwerklich-technisch-gewerbliche Tätigkeit, die er ausübt, um überhaupt seinen Beruf ausüben zu können?! Falls ja: BRAVO! Auch ich übe 7 Tage in der Woche täglich mindestens 2 Stunden (wenn es geht, 4) Klavier, weil das für mich als Filmkomponist berufswichtig ist. Das sollten Sie dann bitte gleich mal in Ansatz bringen. (Filmaufnahmen demnächst auf meiner Webseite).
Ich habe Verständnis für die Interpretation Tontechniker=Handwerker dort, wo jemand auf Weisung eines Regisseurs an einer bestimmten Stelle und auf eine bestimmte Weise einen rein handwerklichen Schnitt ausführt. Dies ist aber mit meiner künstlerischen Tonmeister-Tätigkeit überhaupt nicht zu vergleichen. Ich entscheide z.B., welche Mikrophone wo und in welcher Position aufgebaut werden (jeder Fachmann weiß, daß bereits dies für die Qualität einer Aufnahme von ganz entscheidender Bedeutung ist - und ich treffe diese Entscheidung nach künstlerischen Gesichtspunkten. Das geht auch nicht anders, denn ob ein bestimmtes Klavier mit einem bestimmten Mikrophon in einer bestimmten Distanz oder Position besser klingt, oder vielleicht doch besser einen halben Meter näher oder weiter entfernt oder 10° geneigt - das steht nicht in deiner Handwerksordnung, sondern das ist eine Entscheidung des künstlerischen Geschmacks und der künstlerischen Gestaltung. Ich stelle mich an verschiedenen in den Raum und HÖRE, wo die Instrumente am besten klingen. Sie werden das vielleicht nicht glauben, aber das kann bei bei zwei Flügeln, die im Prinzip ähnlich gebaut sind, an ganz unterschiedlichen Stellen sein. Ich kann das beweisen. Das zu hören, bedarf künstlerischer Erfahrung und Fähigkeiten). Bei Klassik-Aufnahmen habe ich, wo immer möglich, die Noten dabei und entscheide anhand des Noten-Textes, wo geschnitten wird, und welche Teile von mehreren Takes verwendet werden. Das sind absolut künstlerische Entscheidungen, vergleichbar mit der Tätigkeit eines Dirigenten, weil nicht selten eine Aufnahme besser gespielt und die andere künstlerisch gehaltvoller ist. So etwas muß man überhaupt erst einmal hören und wahrnehmen, um hier kompetente - künstlerische - Entscheidungen zu treffen. Dies setzt die eigene künstlerische Erfahrung am Instrument unbedingt voraus. Anstatt mich aber nun in die KSK aufzunehmen und die im Künstlersozialversicherungsgesetz vorgesehenen Beitragsanteile zur gesetzlichen Kranken - und Rentenversicherung zu übernehmen, bestreitet die KSK meine umfassend nachgewiesene künstlerische Tätigkeit und unterstellt mir damit indirekt einen Betrugsversuch. Die halte ich (im Sinne Artikel 1GG) für absolut entwürdigend. Offenbar hat man sich sich weder das eingeschickte Material noch meine Webseite gründlich angesehen, aus der meine künstlerische Tätigkeit über lange Zeit ganz eindeutig hervorgeht. Bitte schauen Sie beispielsweise auf die folgenden Seiten:
CD-DESIGN (einige von mir gestaltete CD-COVERS)
http://www.wulfmusic.de/cd-design/index.htm
Demo Komposition Filmmusik 2006 http://www.wulfmusic.de/WULFMUSIC_DEMO_2006.mp3
Demo Retrospektive 1981-1996 http://www.wulfmusic.de/WULFMUSIC_1995_DEMO_REMIX.wma
Die KSK hingegen schreibt mir: "Trotz vorhandener gestalterischer Elemente liegt keine ausreichende Vergleichbarkeit der Tätigkeit typischer Musikschaffender wie z.B. Komponisten vor". Offenbar hat man sich das eingeschickte umfassende Material und die Webseite nicht oder jedenfalls nicht gründlich angesehen, oder einfach nur völlig bewußtlos die falschen Textbausteine verwendet. Mit der oben erwähnten
Bewertung hat die KSK im übrigen nicht nur Ihre Kompetenzen, sondern auch
ihre Kompetenz überschritten, denn hochqualifizierte Komponistenkollegen
schätzen das völlig anders ein.
Ich plane, wieder verstärkt und vorrangig als
Komponist tätig zu werden. Da ich alles im eigenen Hause produzieren
möchte, kann ich diese Tätigkeit erst mit voller Kraft bewerben,
wenn ich hier zuvor noch einige Hard- und Software-Probleme gelöst habe,
die sich als sehr zeitraubend erwiesen haben. (Meist arbeite ich
- wie in den letzten 25 Jahren bis tief in die Nacht hinein - meist
bis 4 oder 5 Uhr nachts - und bin dann morgens um 9 Uhr wieder
"auf Deck)". Geplant sind auch Solo-Konzerte mit Klavier-Improvisationen.
Das wird noch etwas dauern, aber auch daran arbeite ich. Und ich würde
mich freuen, wenn die KSK mit nicht die Zeit raubt, die ich für meine
Arbeit benötige.
A propos zeitraubend: Es hat übrigens etwa 8 Stunden
gedauert, die Graphik am Kopf dieser Seite zu erstellen - nicht mit
irgendwelchen Automatik-Tools (mit denen man das so nicht
hinbekommt) sondern "von Hand", aus 6 verschiedenen Aufnahmen. Das
nur mal ganz am Rande. Das ist eine künstlerische Tätigkeit, die sehr
viel Erfahrung verlangt.. Ein Fachmann sieht das. Die KSK hingegen reichen
diese "gestalterischen Elemente" offenbar nicht aus. Laut Gesetz ist es
jedoch nicht die Aufgabe der KSK, dies zu entscheiden. Wenn wir den
Behörden überlassen, zu entscheiden, was Kunst bzw. eine künstlerische
Tätigkeit ist, und was nicht, dann können wir gleich wieder eine
Reichskulturkammer gründen. Und genau deswegen haben die Väter des KSVG
sich die Tätigkeit der KSK und deren Umgang mit Kulturschaffenden
sicherlich auch etwas anders vorgestellt.
Übrigens heißt es in § 47 KSVG Die Künstlersozialkasse hat die Versicherten und die zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und zu beraten. Der Gesetzgeber
hatte demnach eigentlich im Sinn, daß die KSK den Künstler in
der Wahrnehmung seiner Rechte unterstützt, anstatt ihn zu übervorteilen
und Versicherungsleistungen mit allen Tricks abzublocken, wie dies manch
ein schwarzes Schaf unter den privatwirtschaftlichen
Versicherungsunternehmen tut.
Ich war bereits seit 1981 als
freischaffender Komponist für ca. 15 Jahre KSK-Mitglied. Dann war ich
eine Weile als Multimedia-Redakteur in
Leiharbeit beschäftigt. Nach dem plötzlichen Tod meines Vaters
bin ich 1999 aus Berlin in meine Heimatstadt Ratingen zurückgekehrt,
habe dann sieben Jahre lang meine todkranke Mutter gepflegt und bin
erst jetzt wieder voll selbstständig. Darum melde ich mich bei Ider KSK
nun erneut als freischaffender Künstler an. Und es ist in diesen
Zeiten nicht leicht, sich selbstständig zu machen. Darum muß ich als
freischaffender Künstler die Aufträge annehmen, die ich bekomme. Wenn ich
einen Kompositionsauftrag bekomme, komponiere ich, wenn ich gebeten werde,
eine Webseite oder ein CD-Cover zu gestalten, dann tue ich das, und wenn
ich gebeten werden ein Live-Konzert oder eine Studio-Produktion
aufzunehmen, dann tue ich auch das - denn ich kann all dies zur
Zufriedenheit meiner Kunden tun.
Obwohl ich also fast im gesamten Multimedia-Bereich tätig bin, verstehe mich weiterhin vorrangig als Filmkomponist. Auch ein in gesichteren Verhältnissen lebender Beamter sollte sich zumindest vorstellen können, daß insbesondere in wirtschaftlich schweren Zeiten Künstler sich nicht nicht immer aussuchen können, mit welchem künstlerischen Schwerpunkt sie Ihr Geld verdienen. Und wenn keine Kompositionsaufträge vorliegen, sind das eben auch zeitweise mal mobile Tonaufnahmen oder die Gestaltung oder die Pflege von Webseiten, wenn das in diesen Bereichen zeitweilig besser läuft. Es handelt sich hier aber in allen Fällen um künstlerische Tätigkeiten. Manchmal muß man auch als Künstler Aufträge annehmen, die man nicht für vorrangig erstrebenswert hält, um die weitere künstlerische Tätigkeit überhaupt zu ermöglichen. Und wenn ich eine Rechnung über die Pflege einer Webseite schreibe, dann habe ich die zumeist zuvor selbst gestaltet. Und diese Webseiten-Pflege besteht größtenteils aus gestalterischen Elementen. Wäre es nicht so, dann könnte man der Argumentationsweise der KSK folgend nahezu jeden Künstler entweder als handwerklich-technisch oder als Geringverdiener hinwegdefinieren. Und die KSK versucht das auch. So geht es ja nun nicht.
Konzertpianist - Künstler? Vorgegebene
Noten spielen? Auch hier könnte man sagen: Trotz vorhandener
gestalterischer Elemente liegt keine ausreichende Vergleichbarkeit
der Tätigkeit typischer Musikschaffender wie z.B. Komponisten vor" -
Ja, und um schließlich ein Klavierkonzert zu geben muß man Klavier üben. Und was ist das denn bitte? Zu 99% Fleiß und das Training handwerklicher Fähigkeiten. Notentexte erfassen, den richtigen Ton zu richtigen Zeit treffen, keine ungewollten Timing-Schwankungen zu haben, schwere Passagen sauber, im Rhythmus und ohne falsche Töne zu spielen - was ist das? Handwerk! Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Demnach wäre ein Konzertpianist bei konsequenter Anwendung der hier präsentierten KSK-Logik kein Künstler. Daß die KSK das nicht serienmäßig zum Anlaß nimmt, um aufgrund "mangelnder kreativer Leistung" hier die Künstler-Eigenschaft zu bestreiten, ist angesichts ihrer sontigen atemberaubenden juristischen Winkelzüge schon fast wieder verwunderlich. Aber JEDER Andere wird einen Konzertpianisten - zumindest wenn er was kann - als Künstler bezeichnen. Und ich könnte nicht komponieren und auch nicht Klavieraufnahmen auf hohem Niveau künstlerisch bearbeiten, wenn ich nicht selber Klavier spielen würde. Also wird die KSK - Argumentationsweise der Sache nicht gerecht und zwar auch nicht in meinem Fall. Das versteht ein Dreijähriger. Und darum gehe ich davon aus, daß auch die KSK das bei näherem Hinsehen verstehen sollte.
Denn bei allem, was ich hier tue, hat
der künstlerische und kreative Prozeß einen ganz entscheidenden und auch
überwiegenden Anteil. Eben deswegen habe ich mich für diesen Beruf
entschieden - sonst hätte ich auch etwas Anderes machen können, verstehen
Sie? Ich beklage mich ja auch nicht, über meine Tätigkeit - aber ich
möchte auch als Künstler GERECHT behandelt werden. Und von einem Staat,
der sich als Rechtsstaat bezeichnet, kann man erwarten, daß er zumindest
seine eigenen Gesetze achtet. Und dazu gehört eben auch das KSVG
(inclusive des §47. Von einer Beratung kann ich hier bislang jedoch
absolut nichts erkennen, schon gar nicht einer Beratung im Sinne des
Künstlers. Ich würde mich darum freuen, wenn das Bundesversicherungsamt
als Aufsichtsbehörde der KSK den § 47 KSVG einmal mit aller Deutlichkeit
ins Gedachtnis rufen würde). Es geht hier um gesetzlich garantierte
Leistungen und nicht darum, wie man diese den Künstlern vorenthält.
Es entsteht der Eindruck, dass die KSK hinter jedem Antragsteller den
potentiellen Sozialbetrüger wittert und daß einige
Mitarbeiter sich verhalten, als ob sie Prämien für die Ablehnung von
Anträgen bekämen. Das ist ganz sicher nicht im Sinne der Väter des
KSVG.
Ich
bin in vielfacher Weise seit 1982 (die meiste Zeit Hauptberuflich)
ununterbrochen künstlerisch und zum Teil auch "anderweitig publizistisch"
tätig, ich übe Musik und Komposition aus und habe u.a. auch Jahre lang
Gitarre und Klavier unterrichtet, werde das vielleicht auch wieder tun,
wenn es sich ergibt. Jedenfalls kann Niemand ernsthaft bestreiten, daß ich
meine künstlerische Tätigkeit erwerbsmäßig und auch mehr als nur nur
vorübergehend ausübe. Hier aus rechtlichen Gründen leider nur ein kleiner Teil der (inclusive Bildbearbeitung) von mir gestalteten Webseiten.
http://www.wulfmusic.de/wasmachtderwulf/
http://www.detlev-wulf.de/cd-design/index.htm http://www.wulfmusic.com/
---
--- --- Die KSK stößt sich nun an dem Begriff "Webpflege" und will mir aufgrund dessen die mir zustehenden Leistungen verweigern. So kann nur jemand argumentieren, der mit der Materie nicht vertraut ist, aber dennoch akribisch nach einem "Haar in der Suppe" sucht. Nach einer solch praxisfernen Interpretation wären Web-Designer, welche eine bereits bestehende Seite vor mehr als 5 Jahren Jahren übernommen haben weder künstlerisch noch graphisch noch publizistisch tätig, selbst wenn sie zwischenzeitlich für 70% des Inhalts der Seite künstlerisch verantwortlich sind. Das ist schlichter Unfug, und hier wird Haarspalterei betrieben, um Künstlern staatlich garantierte Leitungen vorzuenthalten, die ihnen ganz offensichtlich zustehen. Im übrigen ist die Gestaltung und das In-Verkehr-Bringen von Webseiten unzweifelhaft eine - zumindest "in anderer Weise" - publizistische Tätigkeit.
ES KANN DOCH WOHL NICHT WAHR
SEIN, DASS MAN IN ZUKUNFT BEI JEDER EINZELNEN RECHNUNG; DIE MAN IRGENDWEM
SCHICKT, EINEN ANWALT HINZUZIEHEN MUSS; DER DIESE RECHNUNG AUF BEGRIFFE
ABKLOPFT, AN DENEN DIE KSK SICH STOSSEN KÖNNTE!!!! IN WAS FÜR EINEM LAND
LEBEN WIR DENN EIGENTLICH?! BItte nehmen Sie zur Kenntnis: Dort wo ich den
Begriff "Webpflege" verwendet habe, können Sie den bitte mit "Webdesign"
gleich setzen. Denn das Design und Erscheinungsbbild der von mir
gepflegten Webseiten wird inzwischen selbst dort überwiegend von mir
bestimmt, wo ich bereits vorhandene Seiten übernommen habe. Das kann ich
an Beispielen belegen. (Eine dieser Seiten habe ich überhaupt erst ans
Laufen gebracht, weil vor mir zwei andere Webmaster an der Kundin
verzweifelt sind, bevor die Seite überhaupt ans Netz ging. Die ist
übrigens auf meinem eigenen Server gehostet). Außerdem: Was hier
"künstlerisch" ist, und was nicht, hat die KSK überhaupt nicht zu
entscheiden. Kann sie auch gar nicht. Und muß sie auch nicht. Das gilt
ebenso auch für meine künstlerische Tätigkeit bei Tonaufnahmen. Meine
Tätigkeit jedenfalls ist eine künstlerische. Und genau DESWEGEN
beauftragen mich Kunden. Leute, welche keine künstlerisch-kreativen
Leistungen benötigen können ihre Seiten von Ihrer Sekretärin designen und
pflegen lassen oder ihre Tonaufnahmen von einem lieben Verwandten machen
lassen - und das tun ja auch viele (was man dann ja auch sieht bzw.
hört). Das ist aber hier nicht gegeben. Vielleicht ist es mir nicht
gelungen, dies auch für die KSK-Mitarbeiter verständlich darzustellen. Das
täte mir leid. Jeder Andere versteht es.
Die Entscheidung der KSK
ist somit für mich nicht nachvollziehbar und In meinem Falle ist
sie mit dem Bestreben, ungerechtfertigte
Anträge abzublocken, offensichtlich über das Ziel hinausgeschossen.
Ich möchte das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde daher herzlich
bitten, solche Auswüchse abzustellen und dafür zu sorgen, daß mein Antrag
nach erneuter, gewissenhafterer Prüfung sicherlich positiv beschieden
wird.
Bitte beachten Sie die Anlagen
Mit freundlichen Grüßen:
Detlev Wulf
Feldstr. 42
40882 Ratingen
Tel. 02102-80875
Ich gestalte Graphiken
wie diese für Covers meiner künstlerischen mobilen
CD-Aufnahmen.
Nach Auffassung der KSK
liegen hier keine hinreichend gestalterischen Elemente
vor....
Nach Auffassung des Gesetzgebers
hat die KSK das nicht zu entscheiden.
Und das ist gut
so.
Weitere Anlagen im
Anhang:
Ablehnungsbescheid der
KSK
ARTIKEL über Detlev Wulf in den
"Kulturwelten"
Rechnung = Mitgliedbestätigung des
Deutschen Komponistenverbandes
(eine GEMA-Mitgliedbestätigung kann
auf Wunsch nachgereicht werden)
Titelseite und Artikel aus
"Komponisten der Gegenwart"
Zeugnis "Multimedia
Redakteur"
Werbematerial
Filmmusik
Zeugnis
Telekom
Anzeige Auftragskompositionen
für die Filmmusik-Zeitschrift Cinema Musica
Ganzseitige Anzeige
U4 Fachzeitschrift Bund der
Laienorchester
Werbematerial Tonaufnamen (für
Musikhochschulen)
Werbematerial CD-Cover-Gestaltung (für
Musikhochschulen)
(Alle Werbematerialien übrigens selbst gestaltet)
Gewinnprognose
2007
Einige CD-Covers, weitere finden
Sie auf der Seite:
Es wurde beanstandet, daß mein Name da nicht überall drauf stünde oder einige der CDs sich nicht im Handel befänden. (Abgesehen davon, daß es für meine Künstler-Eigenschaft völlig irrelevant ist, ob sich meine Designs im Handel befinden (das wäre dann ja dann nach KSK- Diktion auch schon fast wieder gewerblich :-))) wird hier reichlich dreist schon fast ein Betrugs-Vorwurf impliziert, nämlich, daß diese Covers gar nicht von mir stammten. Unabhängig davon ist aber diese Behauptung ohnehin eine Unverfrorenheit, denn auf meiner Webseite befindet sich mindestens ein Dutzend Covers, wo mein Name deutlich lesbar ist. Die KSK versucht also ihre Ausichtsbehörde hinters Licht zu führen, wenn sie dort mit solchen Argumenten operiert, um meine Beschwerde als haltlos hinzustellen. Ich kann ihnen zudem ggf. etliche CDs zusenden, wo mein Name drauf steht, und die sich auch im Handel befinden.
Ich verweise zudem nochmals auf den Link
Das alls sollte doch wohl
ausreichen um nachzuweisen, daß ich
mehr als vorübergehend künstlerisch erwerbstätig bin...
|